Aufhebung der Corona-Verordnung zum 01.03.2023


Teilnahmebedingungen an der vhs Kirchheim unter Teck:

  • Wenn Sie mit Erkältungssymptomen erkrankt sind, mit Corona infiziert sind oder wenn in Ihrem Haushalt ein positiver Coronafall vorliegt, ist eine Kursteilnahme nicht möglich.
  • Die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Wir empfehlen dennoch zu unserer aller Sicherheit weiterhin das Tragen einer Maske.

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird zum 01.03.2023 aufgehoben.